des Beirates für Mennschen mit Behinderung
der Stadt Waldkirch
(gegründet 2012)
I. Die Stadt Waldkirch ist für den Beirat die wichtigste Ansprechpartnerin
– Gespräche und Schreiben an entsprechende Stellen der Stadtverwaltung
– Einladung in Sitzungen: OB, Dezernatsleiter/innen, Techn. Betriebe, Wohnungswirtschaft ...
– Beratung und Mithilfe bei städtischen Maßnahmen, z.B.:
Stadtplan „Barrierefreiheit“
Umbau des Rathauses
Aufzug im Rathaus
Aufzug im Foyer der Stadthalle
Neubau des Schwimmbades
Beckenlifter im Schwimmbad
Tunnelsanierung
Behindertenparkplätze am Bahnhof und in der Innenstadt
Jünglingssteg
Heimattage
Anliegen des Beirates an die Stadt
– Absenkung von Bordsteinen an Querungsstellen
– Parkplätze für Behinderte
– Leitsysteme und akustische Ampeln für Menschen mit Sehbehinderung
– barrierefreie Wahllokale
– gegen Reduzierung von Wahllokalen (Siensbach, Suggental, Rotes Haus, Batzenhäusle)
– Schattenbänke im Stadtgebiet
– WC für Behinderte (vergeblich: Bürgertreff Kollnau)
– Buswartehäuschen: Schatten und Platz für Rolli oder Rollator
– Briefkästen für Rollifahrer erreichbar anbringen
– Gebärdendolmetscher bei Bedarf
– städt. Veranstaltungen in barrierefreien Räumen
– Stadtrain II Bürgerbeteiligung
– Fahrpläne: zu hoch, Schrift und Zahlen zu klein
– Hindernisse und Gefahren auf Gehwegen (Begehungen): überwachsende Sträucher und Hecken,
Mülltonnen, parkende Autos, Eis und Schnee, „Möblierung“ vor Läden und Gaststätten
– Hindernisse und Gefahren bei Baustellen
Dauerthemen
– Information des Beirates durch die Stadt rechtzeitig vor einer Maßnahme
– barrierefreie Räume der Stadt
– barrierefreie Zugänge zu Läden, Lokalen und Einrichtungen
– Bänke und Stellplätze in den Bushäuschen
– Schatten in Bushäuschen
– Umbau bzw. Erhöhung der Bushaltestellen
– vermeidbare Hindernisse auf Gehwegen
II. Bisherige Tätigkeiten und Themen des Behindertenbeirates
Hauptziele:
- Sensibilisierung der Behörden und der Bevölkerung
für die Situation von Menschen mit Behinderung
- Barrierefreiheit
- Inklusion
Grundlagen:
- Erstellung der Satzung und der Wahlordnung
und deren Weg durch Verwaltung und Gemeinderat
- Änderungen in Satzung und Wahlordnung 2020
- Organisation der Wahlen i.d.R. jeweils nach 2 Jahren
Öffentlichkeitsarbeit
– öffentliche Sitzungen (außer bei Corona-Einschränkungen)
– Sprechstunden im Generationenbüro
– Berichte in der Presse
– Flyer, Plakate, Handzettel
– Infostände
– Infoveranstaltungen
– Kulturveranstaltungen (Filme, Ausstellungen, Kabarett)
– Website
– Liste barrierefreier Räume erstellt und verbreitet
– Vorstellung des Beirates in anderen Organisationen
Kooperation mit Organisationen und Vereinen
– Einbindung von Organisationsvertretern in den Beirat als Mitglieder
– Infos für Schulen
– Kontakte zur Werbegemeinschaft
– gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Organisationen
– Beteiligung an Stadtfest, Heimattagen, Neubürgerempfang
– Landesseniorentag in Waldkirch
– Kontakte zum Sportverein Waldkirch: inklusive Sportangebote des SVW
– Stadtseniorenrat, Bruckwald, SBBZ, AWO, WiWalDi, Wabe, Sozialstation u.a.
Beratung / Info / Austausch mit Fachleuten und Einrichtungen
– Technische Betriebe
– Wohnungswirtschaft
– Gemeindevollzugsdienst
– Bauamt
– Sozialstation
– Werbegemeinschaft
– Architekten und Handwerksbetriebe
– Behindertenbeauftragte, Inklusionsbeauftragte
– örtliche, regionale und überregionale Beratungsstellen
– Politikvertreter/innen und andere Entscheidungsträger/innen
III. Anliegen für die Zukunft
– weitere Sensibilisierung der Bürger/innen und der Entscheidungsträger/innen
– weiterer Abbau von Barrieren und Gefahren (Zugänge, Wege, Querungen...)
– Unterstützung durch die Stadt bei Anträgen und Projekten
– Räume für Besprechungen Sitzungen, Versammlungen
– frühzeitige Info durch die Stadt bei Maßnahmen, die Behinderte betreffen können
– Wahllokale
– Behinderten-WC
– aktive Fürsprecher in Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen
– Verbesserungen für Fußgänger/innen
– Verbesserungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
– Stadtklima anpassen für den Alltag
IV. Besonders positive Entwicklungen
– Die Beiratsmitglieder haben zu ihren persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen eine Fülle an Expertise erworben und können diese für andere einsetzen.
– Eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Organisationen und Personen, die sich ebenfalls um Belange von Behinderten kümmern, wurde aufgebaut und gepflegt.
– Viele Mitarbeiter/innen und Abteilungen der Stadt haben ein offenes Ohr für Anliegen von Menschen mit den verschiedensten Behinderungen.
5. Selbstverständnis des Beirates
Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist keine Selbsthilfegruppe, auch kein Hobbyclub oder Freizeitverein, sondern ein vom Gemeindrat der Stadt legitimiertes Gremium, das sich für Anliegen von Menschen mit Behinderung einsetzt.
Der Beirat ist ansprechbar für alle Menschen mit Behinderung, nicht nur für Anliegen der Schwerbehinderten (mit einem Grad der Behinderung ab 50).
Der Beirat leistet einen Beitrag auf dem Weg zur inklusiven Stadt.
Der Beirat muss bei seiner Arbeit berücksichtigen, dass die gewählten Mitglieder wegen ihrer eigenen Behinderung nicht unbegrenzt belastbar sind bzw. als Vertreter/innen einer Organisation auch in dieser selbst engagiert mitarbeiten.
Bedeutung und Möglichkeiten des Beirates dürfen gern noch wachsen.