Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung 2024

Gewählt werden für 2 Jahre:
8 Mitglieder aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen
6 Mitglieder als Vertreter von Waldkircher Organisationen

Wer darf wählen?
Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, mit Hauptwohnsitz in Waldkirch, die im Sinne des SGB IX als schwerbehindert gelten (Grad der Behinderung mindestens 50) oder deren gesetzlicher Vertreter.

Wer kann gewählt werden:
1. Personen die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Hauptwohnsitz in Waldkirch, die nicht Vertre-ter/innen einer Organisation sind und die im Sinne des SGB IX als schwerbehindert gelten (Grad der Behinderung mindestens 50), oder deren gesetzliche Vertreter/innen.
2. Vertreterinnen und Vertreter von in Waldkirch ansässigen Organisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Hier ist es so, dass eine Organisation eine Vertreterin oder einen Vertreter benennt und dieser dann zur Wahl aufgestellt wird.

Wahlvorschläge für Kandidaten/innen können zusammen mit der Zustimmungserklärung (entfällt, wenn der/die Kandidat/in sich selbst vorschlägt) des/der Kandidaten/in und dem Nachweis der Wählbarkeit (Kopie des Schwerbehinderten- und des Personalausweises) bis zum 30. Sep-tember 2024 beim Wahlausschuss eingereicht werden.

Formulare und weitere Informationen:
bei Michael Lutz: michael.lutz48 outlook.com
oder Download unter www.behindertenbeirat-waldkirch.de/aktuelles
oder www.stadt-waldkirch.de > Sonderthemen

Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum Montag 30. September 2024 eingereicht werden an: Beirat für Menschen mit Behinderung
-Wahlausschuss-
Dezernat 2 Kultur, Bildung und Soziales
Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch

Wahlversammlung: Samstag, 19. Oktober 2024, 14 – 17 Uhr
Aula der Kastelbergschule, Mozartstraße 2 B, Waldkirch