Beirat

  • Der Beirat für Menschen mit Behinderung

    ist ein eigenständiges Gremium, das aber mit der Stadt Waldkirch eng kooperiert. Er ist zentrale Anlaufstelle für Gemeinderat und Verwaltung für alle Belange von Menschen mit Behinderungen. Unter dem Motto „nichts über uns ohne uns“ setzt sich der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. 2014 fand die erste Wahl der Beiratsmitglieder statt. Sprechstunde des Behindertenbeirates

    jeden zweiten und vierten Montag im Monat von 10 - 11 Uhr und nach Verabredung

    im barrierefreien (...)

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  • Satzung

    Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Waldkirch
    Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Waldkirch (im folgenden Beirat genannt) gibt sich folgende Satzung:
    §1 Ziele und Aufgaben des Beirats Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und (…)

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  • Wahlordnung

    Wahlordnung zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen in der Großen Kreisstadt Waldkirch
    Gemäß § 3 (1) Satz 1 u. 2 der vom Gemeinderat am 27. 6. 2012 beschlossenen Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Waldkirch gehören dem Beirat Menschen mit (…)

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