Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis
Teil 1 des Artikels
Ein Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Schwerbehindertenausweis: Wozu braucht man einen? Bringt er Vorteile? Wer hat überhaupt Anspruch auf einen solchen Ausweis?

Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.
Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Versorgungsamt.
Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Lesen Sie hier mehr
Informationen zum Thema Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen .

Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV):
www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html

Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Sie finden eine Adressliste mit Kontaktdaten für alle Bundesländer auch auf dieser Seite: www.versorgungsaemter.de
Den Antrag können Sie formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet. Manche Versorgungsämter bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit an, den Antrag online auszufüllen und abzuschicken.
Der VdK ist seinen Mitgliedern bei der Antragsstellung (und, falls nötig, beim Widerspruch bei einer Ablehnung) behilflich.