Was bedeutet eigentlich „barrierefrei“?

Die Bezeichnung „barrierefrei“ ist nicht geschützt, entsprechend unterschiedlich
sind die Standards. Die Broschüre des Hochschwarzwald Tourismus klassifiziert
vier Stufen – für Menschen im Rollstuhl:
Ohne Barrieren: Türbreiten ab 90 cm, keine Schwellen über 3 cm, Aufzug mit
Türbreite größer oder gleich 90 cm/Fahrkabine größer oder gleich 110 x 140
cm/höchstes Bedienelement 110 cm.
Weitgehend barrierefrei: Türbreiten ab 80 cm, Zugang auf Erdniveau oder über eine
Rampe, Schwelle kleiner als drei Zentimeter, Aufzug mit Türbreite größer oder
gleich 90 cm/Fahrkabine größer oder gleich 110 x 130 cm/höchstes Bedienelement
140 cm.
Unter bestimmten Bedingungen zugänglich: Türbreiten ab 70 cm, Zugang über
mehrere Stufen oder eine Rampe, Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 70
cm/Fahrkabine größer oder gleich 70 x 110 cm/höchstes Bedienelement 140 cm.
Unter erschwerten Bedingungen zugänglich: Türbreiten ab 60 cm, Zugang über
mehrere Stufen oder eine Rampe, Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 60
cm/Fahrkabine größer oder gleich 60 x 110 cm/höchstes Bedienelement 140 cm.